Satzung des Tennisclub 1928 e.V. Ochtrup
§ 1 Zweck des Vereins
§ 2 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft
§ 6 Jahresbeitrag
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Vorstand
§ 9 Die Mitgliederversammlung
§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
§ 11 Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung
§ 12 Beurkundung von Beschlüssen; Niederschriften
§ 13 Satzungsänderung
Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei der Einladung ist die Angabe des zu ändernden Paragrafen der Satzung in der Tagesordnung bekannt zu geben. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung, der eine Änderung der Satzung enthält, bedarf einer Mehrheit von drei Viertel der gültigen abgegebenen Stimmen.
§ 14 Vermögen
Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet.
§ 15 Vereinsauflösung
§ 16 Einsetzung von Ausschüssen
Der Vorstand ist berechtigt, zu einer Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Vereinsgeschehens Ausschüsse für spezielle Zwecke einzusetzen.
§ 17 Haftplicht
Verabschiedet und beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 29.04.2023.
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Sabine Warnebier
(1. Vorsitzende)